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Faktencheck Steuerhebesätze
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung der Gemeinde Regnitzlosau für 2013 nur "unter Zurückstellung gewisser Bedenken" genehmigt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "die Einnahmebeschaffung im Bereich Realsteuerhebesätze verbessert werden könnte".
Für die Gewährung staatlicher Bedarfszuweisungen wäre die "Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten zur Selbsthilfe nachzuweisen". Hierzu zählten "mindestens durchschnittliche Hebesätze bei den Realsteuern und kostendeckende Gebühren bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung".
(vgl. Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2013, TOP 3).
Um der Gefahr zu begegnen, dass künftige Haushaltspläne nicht genehmigt werden, freiwillige Leistungen wie Vereins- und Kulturförderung oder der Betrieb des Lehrschwimmbeckens eingestellt werden müssen, hat die Fraktion der FWR eine Anpassung der Realsteuerhebesätze auf den Landkreisdurchschnitt vorgeschlagen. Sie hat sich dabei auf das Zahlenwerk der Kämmerei gestützt und die Bedenken der Rechtsaufsichtsbehörde aufgegriffen. Dieser Vorschlag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.02.2013, TOP 3, mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt.
Hebesätze 2013 | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
Gemeinde Regnitzlosau | 300 | 300 | 300 |
Landkreis Durchschnitt | 317 | 317 | 324 |
Bayern Durchschnitt | 348,7 | 335,3 | 324,2 |
Eine Anhebung der Hebesätze auf 320 % hätte sich wie folgt ausgewirkt:
Einnahmen aus Realsteuern | 300 % | 320 % | Mehreinnahmen effektiv 6,66 % |
Grundsteuer A | 27.500 € | 29.333 € | 1.833 € |
Grundsteuer B | 185.000 € | 197.333 € | 12.333 € |
Gewerbesteuer | 150.000 € | 160.000 € | 10.000 € |
Gesamt | 362.500 € | 386.666 € | 24.166 € |
Die Anhebung auf 320 % wäre für die meisten Haushalte kaum spürbar gewesen, weil zum gleichen Zeitpunkt die Wassergebühren von 1,66 €/cbm auf 1,50 €/cbm gesenkt werden konnten. Während die Steuererhöhung eine Mehrbelastung von 6,66 % gebracht hätte, ist beim Wasserpreis eine Entlastung um 9,63 % eingetreten.
Wie das nachstehende Beispiel zeigt, wäre für einen 2-Personen-Haushalt mit Einfamilienwohnhaus wegen der gleichzeitigen Senkung des Wasserpreises keine effektive Mehrbelastung eingetreten. Für den Vergleich werden die zwei häufigsten Wertgruppen mit einem Steuermessbetrag von 65 und von 35 herangezogen:
Grundsteuer B | Beispiel A | Beispiel B |
Steuermesszahl | 65 | 35 |
Jahressteuer bei Hebesatz 300 % | 195,00 € | 105,00 € |
Jahressteuer bei Hebesatz 320 % | 208,00 € | 112,00 € |
Mehrbelastung tatsächlich jährlich | 13,00 € | 7,00 € |
Mehrbelastung prozentual | 6,66 % | 6,66 % |
Wassergebühr | Preis je cbm 1,66 € | Preis je cbm |
Beispiel: Jahresverbrauch 80 cbm | 132,80 € | 120,00 € |
Entlastung tatsächlich jährlich |
| 12,80 € |
Entlastung prozentual |
| 9,63 % |